Kann die Errichtung eines Bauhofes einem Generalunternehmer übertragen werden?
Stellungnahme zur Rechtsauffassung der Verwaltung der Gemeinde Mühltal
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Sachverhalt
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal besteht die ganz überwiegende Auffassung, dass ein neuer Bauhof errichtet werden sollte. Dies wird mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Erwägungen begründet. Drei von fünf zentralen Gebäuden des bestehenden Bauhofes müssten ohnehin neu errichtet werden. Ein kompletter Neubau an anderer Stelle sei relativ preisgünstig, der Bauhof werde somit nicht selbst zur Baustelle und das frei werdende Areal biete sich anschließend als teures Bauland an.
Die Fraktion FUCHS in der Gemeindevertretung hatte vorgeschlagen, mit der Erstellung des Neubaues ein Generalunternehmen zu beauftragen. Es solle also nur ein Los ausgeschrieben werden, das den gesamten Bau erfasse. Dies sei im gewerblichen Bau insbesondere deshalb gängige Praxis, weil dadurch hohe Kosten und Organisationsaufwand erspart würden. Architektenleistungen etwa würden auch solche gewerbliche Bauherren nicht in Anspruch nehmen, die selbst über kein Baufachpersonal verfügten. Allein die Einschaltung eines Architekturbüros koste hier gut 200.000,- Euro. Ein hoher Betrag, der schlicht eingespart werden könne. Schließlich beschäftige die Gemeinde mehrere Fachingenieure. Die Ausschreibung der Gesamtleistung in einem Los sei auch rechtlich nicht zu beanstanden. Kann die Errichtung eines Bauhofes einem Generalunternehmer übertragen werden? weiterlesen