Bürgerentscheid und Landtagswahl – FUCHS spricht sich für gemeinsamen Wahltermin aus

Die Fraktion FUCHS in der Gemeindevertretung Mühltal fordert als Konsequenz aus der klaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Dornberg nun die unverzügliche Ansetzung der Abstimmung durch die Bürgerschaft. Auch für die SPD Mühltals ist die Entscheidung des Gerichts nach Auskunft ihres Fraktionsvorsitzenden eindeutig. Daher darf es jetzt keine weitere Verzögerung bei der Umsetzung des Bürgerwillens geben.

Als Termin für den Bürgerentscheid liegt die Landtagswahl im Herbst am 28. Oktober nahe. Mit einem zeitgleich erfolgendem Bürgerentscheid könnte die Gemeinde gut 20.000,- Euro sparen. In Mühltal muss spätestens seit der Haushaltssperre jeder Euro zweimal umgedreht werden, bevor er ausgegeben wird. Etwa 100 ehrenamtliche Wahlhelfer müssten erneut gefunden werden. Die Verwaltung hat heute bereits große Probleme, hier Ehrenamtler zu rekrutieren. In Mühltal werden die Bürger mit der Bundestagswahl im vergangenen September und der Europawahl im kommenden Mai ohnehin bereits fünf Mal innerhalb von zwanzig Monaten an die Wahlurnen gerufen. Es ist schließlich auch vielfach geäußerter politischer Wille, Abstimmungen möglichst zusammenzulegen. Denn dabei steigt erfahrungsgemäß die Wahlbeteiligung, was offiziell alle wollen. Eine ausreichend hohe Wahlbeteiligung ist auch Voraussetzung dafür, dass der Bürgerentscheid erfolgreich ausgeht.

Daher darf jetzt nicht unter dem Vorwand, gegen die eindeutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bei Gericht vorzugehen, der Bürgerentscheid abermals verschoben werden. Selbst mit dem Termin am 28. Oktober wäre ein gutes Jahr seit der Unterschriftensammlung vergangen. Die Gemeinde hat in dieser Sache für unnötige Gutachten nun bereits 10.000 Euro für Anwälte ausgegeben, beim Hessischen Städte- und Gemeindebund wären die Expertisen kostenlos gewesen. Sie müsste nun nochmals einen ähnlichen Betrag aufwenden, wenn sie sich gegen die klare Entscheidung des Verwaltungsgerichtes stellen würde, weil verlorene Prozesse am Ende nun einmal Geld kosten.

“Es wäre ein weiterer Ansehensverlust für die Politik, wenn jetzt der Eindruck entstünde, die Mehrheit wolle durch einen späteren Abstimmungstermin die Entscheidung der Bürgerschaft über die Dornbergbebauung manipulieren,” mahnt der Vorsitzende der Wählergemeinschaft FUCHS, Christoph Zwickler. Die Bürgerschaft, aber auch die Eigentümerin des betroffenen Areals, haben einen Anspruch darauf, dass nun endlich eine abschließende Entscheidung getroffen wird.